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Impressumspflicht: Alle Pflichtangaben auf einen Blick

Was muss in Ihrem Impressum stehen? Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nach TMG, häufige Fehler und wie Sie Abmahnungen vermeiden.

22. März 2025·Deutsches Websiegel

Impressumspflicht in Deutschland

In Deutschland gilt für alle gewerblichen und viele private Webseitenbetreiber eine Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine der häufigsten Ursachen für Abmahnungen – oft mit Kosten von 500 bis 1.500 Euro.

Pflichtangaben für Einzelunternehmer und Freiberufler

  • Vollständiger Name (kein Pseudonym)
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort – kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse (telefonische Erreichbarkeit empfohlen)
  • Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer (wenn vorhanden)

Pflichtangaben für Unternehmen (GmbH, UG, AG)

  • Name des Unternehmens inkl. Rechtsform
  • Anschrift des Sitzes
  • Vertretungsberechtigte Personen
  • Registergericht und Handelsregisternummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Das Impressum muss leicht erreichbar sein

Das Impressum muss von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Es muss als "Impressum" bezeichnet und für Suchmaschinen crawlbar sein – kein JavaScript-only, kein Image-Text.

Häufige Impressum-Fehler

  • Nur Postfach angegeben: Eine Straßenadresse ist Pflicht.
  • E-Mail als Grafik: Die E-Mail muss als Text vorhanden sein.
  • Fehlendes Impressum bei Social Media: Auch Facebook und Instagram erfordern Impressumsangaben.

Impressum-Prüfung durch das Deutsche Websiegel

Das Deutsche Websiegel prüft Ihr Impressum auf Vollständigkeit und korrekte Erreichbarkeit. Zertifizierte Webseiten erfüllen alle TMG-Anforderungen.

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